*Im folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes gleichermassen gemeint.
Lernfahrausweis
Der gültige Lernfahrausweis ist vor jeder Fahrlektion unaufgefordert dem Fahrlehrer vorzuweisen. Ist der Fahrschüler nicht mehr im Besitz des Lernfahrausweises, muss dies sofort und unaufgefordert dem Fahrlehrer mitgeteilt werden.
Termine
Fahrlehrer und Fahrschüler treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt oder minutengenau abgerechnet. Verspätungen seitens Fahrschüler verfallen und können nicht nachgeholt werden. Beide Parteien sind gebeten, ohne Mitteilung per Telefonanruf oder SMS, mind. 15 Min. am Treffpunkt zu warten.
Abmeldung
Eine vereinbarte Fahrlektion muss frühzeitig abgemeldet werden. Bei einer Abmeldung weniger als 48 Stunden vor Lektionsbeginn wird dem Fahrschüler die Hälfte verrechnet, weniger als 24 Stunden vor Lektionsbeginn wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
Schuhwerk/Kleidung
An den Lernfahrten sind geeignete Schuhe und Kleidung zu tragen – Absatzschuhe, Adiletten, Bergschuhe, gebrauchte dreckige Arbeitskleidung und dergleichen sind ungeeignet. Im Extremfall kann der Fahrlehrer die Fahrlektion absagen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Wiederholung in irgendeiner Art und Weise.
Zahlungsmodalität
Jede Fahrlektion muss vor Lektionsbeginn in bar, per Kartenzahlung oder in Form einer Vorauszahlung beglichen sein. Vor der praktischen Prüfung müssen alle Fahrlektionen bezahlt sein, andernfalls wird der Prüfungstermin abgemeldet. Der Fahrlehrer verpflichtet sich, Vorauszahlungen unter Abzug der getätigten Fahr- und Theorielektionen jederzeit vollumfänglich zurückzuerstatten. Vorauszahlungen verfallen nicht und können auch für andere Dienstleistungen von mir oder nach Absprache von Partnerfahrschulen genutzt werden.
Versicherung
Die obligatorische Versicherung deckt Schäden am Fahrschulfahrzeug und gegenüber Dritten. Die Versicherungsgebühr ist vor der 1. Lektion zu bezahlen. Bei einem Schaden übernimmt der Fahrlehrer grundsätzlich vollumfänglich die entstandenen Kosten. Durch den Fahrschüler absichtlich herbeigeführte Schäden übernimmt der Fahrschüler vollumfänglich. Bussen durch Verkehrsübertretungen während den Fahrlektionen bis 5000 CHF werden, sofern keine Mutwilligkeit vorliegt, vom Fahrlehrer übernommen.
Sorgfaltspflicht/Vertretungsgrundsatz
Der Fahrschüler geht mit dem Fahrzeug und den Einrichtungen sorgfältig um. Absichtlich herbeigeführte Schäden können dem Fahrschüler in Rechnung gestellt werden. Der Fahrlehrer und der Fahrschüler begegnen sich mit Respekt und gegenseitigem Vertrauen. Bei Unsicherheiten verpflichten sich beide Parteien frühzeitig nachzufragen, indem das gegenseitige Gespräch gesucht wird.
Unterricht
Der Fahrlehrer gestaltet den Unterricht nach den neusten Erkenntnissen, um die Fahrschüler möglichst effizient auf die Führerprüfung und auf die Zeit als selbstständiger Verkehrsteilnehmer vorzubereiten. Dabei passt er das Ausbildungsprogramm den Fähigkeiten und der Erfahrung des Fahrschülers an. Er dokumentiert die gehaltenen Lektionen transparent. Vor jeder Lektion erklärt er die Lernziele und den Ablauf der Fahrlektion. Nach gehaltener Lerneinheit werden diese gemeinsam reflektiert.
Prüfungstermin
Über die Prüfungsanmeldung entscheidet der Fahrlehrer in Absprache mit dem Fahrschüler. Ob die Prüfung definitiv angetreten wird, entscheidet der Fahrlehrer bis acht Tage vor der Prüfung gemeinsam mit dem Fahrschüler. Er hat dabei das VetoRecht und kann, auch ohne das Einverständnis, die Prüfung absagen, falls mit einer negativen Führerprüfung gerechnet werden muss. Die Vereinbarung von eigenen Prüfungsterminen beim Verkehrsamt dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Fahrlehrer getätigt werden.